#UpdateHamburg 2025 – 1 Million Euro für innovative Projekte
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation stellt mit dem Förderaufruf #UpdateHamburg 2025 erneut eine Million Euro für sozial-innovative Vorhaben in Hamburg bereit. Erste Projektskizzen können bis zum 28. März 2025 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden.
Im Fokus der Förderung steht die Entwicklung innovativer Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen mit besonderer Relevanz für Hamburg. Sie folgt damit der Regionalen Innovationsstrategie des Hamburger Senats, in deren Zentrum die Vision „Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt“ steht. In den Projekten sollen innovative Lösungsansätzen zu den vier Dachthemen Soziale Teilhabe, Gesundheit, Klima und Umwelt sowie Bildung entwickelt werden. Das Format #UpdateHamburg wurde 2024 im Rahmen der Social-Entrepreneurship-Strategie als fester Bestandteil der Innovationsförderung verstetigt und wird nun in diesem Jahr bereits zum vierten Mal umgesetzt.
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Teilnahmebedingungen und Leistungen
Sozialunternehmen und andere sozial-innovative Organisationen, die mindestens zwei Jahre alt sind, sowie Hochschulen zählen zur antragsberechtigten Zielgruppe. Grundsätzlich wendet sich der Förderaufruf dabei an Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg. Organisationen, die darüber nicht verfügen, können die Förderung nur dann beantragen, wenn das Projekt als Kooperationsprojekt mit einer Organisation umgesetzt wird, deren Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg liegt. Die geplante Projektlaufzeit umfasst rund zwölf Monate. Nach positiver Prüfung der Projektskizze können dann, nach Aufforderung durch die IFB Hamburg, Anträge bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
Die Fördersumme beträgt je Vorhaben bis zu 100.000 Euro für einen Fördernehmer. Bei Kooperationsprojekten eines Konsortiums von mindestens zwei und maximal vier Fördernehmern sind es je Vorhaben bis zu 200.000 Euro. Die Förderquote liegt bei maximal 100 % der förderfähigen Kosten bei gemeinnützigen Fördernehmern, die kein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Förderzwecks haben (inklusive Hochschulen im nicht-wirtschaftlichen Bereich) und 80 % bei nicht gemeinnützigen Fördernehmern.