INVEST-Programm zur Startup-Förderung verlängert
Seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Startups. Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird nun für weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.
Verbesserte Bedingungen für Business Angels
In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sogenannten Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt.
Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 1. März 2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. So werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 %. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Der maximal förderfähige Betrag liegt bei 200.000 Euro. Anschluss-Investments sind entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht INVEST-förderfähig. Weitere Informationen zu den Konditionen findet ihr hier.