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Startup City Hamburg Startseite

Anmeldung
eines Startups

Hier erfahren Gründer:innen, was bei der Anmeldung eines Startups zu beachten ist. Abhängig von der gewählten Rechtsform und dem geplanten Geschäftsvorhaben müssen Unternehmen bei den entsprechenden Ämtern und Behörden angemeldet werden. Wann ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig? Und wie kann ich meine innovative Geschäftsidee schützen?

© Mediaserver Hamburg / Christian Brandes

Wie melde ich mein Startup an?

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung eines Unternehmens im Gewerbeamt. Nach der Gründung muss das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das Finanzamt ist für alle steuerlichen Themen zuständig, wie zum Beispiel die steuerliche Erfassung, Steuervorauszahlungen sowie die jährliche Steuererklärung.

Die Betriebsnummer, die bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen zu beantragen ist und durch die die Anmeldung zur Sozialversicherung sowie die Meldung bei der Krankenkasse erfolgt, wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben.

Ist die Geschäftsidee besonders innovativ, sollte außerdem geprüft werden, ob man sie schützen lassen kann - technische Schutzrechte, wie Patente und Gebrauchsmuster, sollten frühzeitig beantragt werden. Hier erfolgt die Anmeldung beim Patentamt. Ebenfalls schützen lassen kann man sich sein Design und Marke.

Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister
Wo kann man sein Gewerbe anmelden, was ist dabei zu beachten, was ist das Handelsregister und wie erfolgt die Eintragung? Übersicht über alles zur Eintragung in das Handelsregister
Handelskammer Hamburg

Schutzrechte für Produkte und Ideen
Was bewirkt ein Schutzrecht und auf welche Bereiche ist es anwendbar. Informationen zu Patent & Gebrauchsmuster, Marke, Design, Urheberrecht, Geografische Herkunftsangaben, Titelschutz, Sortenschutz, Topografieschutz und Produkttopografie
Handelskammer

Urheberrecht: Schutz von geistigem Eigentum
Wichtige Informationen rund um das Thema Urheberrecht und die Folgen von Urheberrechtsverletzungen
Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Patentanmeldung in Deutschland
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet Schutz für geistiges Eigentum in den Bereichen technische Erfindungen Marken und Produktdesigns an, außerdem Informationen über nationale, europäische und internationale Partner:innen
Deutsches Patent- & Markenamt

KMU.Fonds
Programm des Europäischen Patentamtes zur Förderung von Markenanmeldungen, der sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums sowie ein Teil (50%) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Die Förderung ist auf 1500€ pro Markenanmeldung gedeckelt und kann in 5 Zeitfenstern beantragt werden.
KMU.Fonds

Software & Vorlagen

Musterprotokoll zur Gründung einer Einpersonengesellschaft
Die Vorlage muss auf das zu gründende Unternehmen angepasst und anschließend noch notariell beglaubigt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Musterprotokoll zur Gründung einer Mehrpersonengesellschaft (mit bis zu drei Gesellschaftern)
Die Vorlage muss angepasst und anschließend notariell beglaubigt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mustervorlage zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Beispielhafter Vertrag zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft).
Handelskammer Hamburg

Einsteigerrecherche für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
Das DPMAregister stellt die gesetzlichen Veröffentlichungen zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Registerdaten bereit. Es ermöglicht die Suche nach Rechts- und Verfahrensständen sowie Publikationsdaten.
Deutsches Patent- und Markenamt


 

Status: Feb 2024